In der Gemeinde Weggis müssen rund 8.35 ha Bauland zurück gezont werden. Für die betroffenen Grundstücke wird per 14. April 2020 eine Planungszone erlassen. Sie dient zur Sicherstellung der nachfolgenden Nutzungsplanung. Die öffentliche Auflage der Planungszone findet während 30 Tagen statt vom 14. April 2020 bis 13. Mai 2020.
Aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erfolgt die Auflage mittels vollständiger Aufschaltung auf der Webseite der Gemeinde Weggis www.gemeinde-weggis.ch, Rubrik Baupublikationen. Gegen die Planungszonen kann gestützt auf § 84 PBG Einsprache erhoben werden.
Um die Zersiedelung der Landschaft zu stoppen, hat das Schweizer Stimmvolk 2013 mit grosser Mehrheit beschlossen, dass zu grosse Bauzonen reduziert werden müssen. Im Kanton Luzern betrifft dieser Entscheid 21 Gemeinden: Sie haben sogar bei einem Szenario mit hohem Bevölkerungswachstum zu grosse unüberbaute Bauzonen. Insgesamt 67 ha Bauland müssen deshalb in den nun anstehenden Ortsplanungen rückgezont werden. Der Kanton unterstützt und begleitet die Gemeinden bei dieser Aufgabe mit verschiedenen Massnahmen.
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Für die Teilrevision der BZO hat der Stadtrat 22 Anpassungen definiert. Die öffentliche Auflage findet vom 17. Juni bis 16. Juli 2019 statt. Die Unterlagen können auf der Webseite heruntergeladen oder im Stadthaus von Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr, Hirschengraben 17, in der Planauflage im 2. Stock eingesehen werden. Gegen die Änderungen in der Bau- und Zonenordnung kann während der Auflagefrist vom 17. Juni bis 16. Juli 2019 Einsprache erhoben werden.
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