"Planerinnen und Planer nehmen beim Bauen vielfältigste Funktionen wahr. Gespiegelt wird diese Vielfalt in der Komplexität ihrer Verträge. Um solche Verträge - die Verträge von Architekten, Bauingenieurinnen und weiteren Planern - geht es in diesem Buch. Sie fallen in das Werkvertragsrecht, das Auftragsrecht oder - als Gesamtverträge - irgendwo dazwischen, wo sich dann dornige Abgrenzungsfragen ergeben. Geprägt wird die Rechtslage vom OR, stark aber auch von privaten Regelwerken, allen voran den Vertragsordnungen des SIA. Dieser rechtlichen Gemengelage trägt auch dieses Buch Rechnung. Der umfangreiche Stoff verteilt sich auf 21 Kapitel, in denen die einzelnen Aspekte (z.B. Vertragsqualifikation, Vergütung, Kosteninformation, Haftung und Versicherung sowie Strafrecht) mit Blick auf die Beratungspraxis dargestellt und vertieft werden." (zit. www.schulthess.com).
"Diese Abhandlung richtet sich an Baurechtspraktiker. Sie setzt an der konfliktträchtigen Schnittstelle zwischen öffentlichem Baurecht und zivilem Dienstbarkeitsrecht an. Es werden alle wichtigen Dienstbarkeiten behandelt, die sich auf Bauvorhaben auswirken können. Die Breite der Darstellung und die Fülle der verarbeiteten Verwaltungs- und Zivilurteile liefern sehr deutliche Resultate betreffend das Konfliktpotenzial der einzelnen Dienstbarkeitsarten, die jeweiligen Streitgründe und die möglichen Rechtsfolgen. Zudem präsentiert der praxiserfahrene Autor einen konstruktiven Vorschlag für ein aussergerichtliches Dienstbarkeits-Bereinigungsverfahren, welches zur Lösung von Dienstbarkeitskonflikten und zur Optimierung der Prozessökonomie de lege ferenda in die kantonalen Baubewilligungsverfahren integriert werden könnte." (zit. www.schulthess.com)
"Baukultur im Sinne einer gebauten Umwelt umgibt uns, prägt uns, ist ein Spiegelbild unserer Zeit und unserer Gesellschaft, sie bewegt und ermöglicht Identität. Gerade die Schweiz steht dabei vor grossen Herausforderungen: Der Schutz der Landschaft vor weiterer Zersiedelung, der Ausbau der Infrastruktur oder der sorgfältige Umgang mit unserem Kulturerbe sind zentrale Aufgaben, die eine kompetente und differenzierte Betrachtung erfordern. Das Wissen um die Bedeutung der Baukultur muss also Teil unserer Allgemeinbildung werden und seine Vermittlung bereits in der Schule einsetzen.
Mit Elemente einer baukulturellen Allgemeinbildung präsentiert Archijeunes nun ein Buch, das zu einem Standardwerk der Wissensvermittlung zu diesem wichtigen Thema werden kann. Ein grosser Kreis von in der Fachwelt höchst angesehenen Autorinnen und Autoren trägt diese Elemente aus verschiedenen Disziplinen wie beispielsweise Architektur, Denkmalpflege, Konstruktion, digitales Bauen, Gebäude und Technik, Energie und Umwelt, Landschaft, Raumplanung, Verkehr, Projektentwicklung und Städtebau zusammen. Andere Texte zu historischen und soziologischen Aspekten reflektieren, was einer weiter gefassten baukulturellen Allgemeinbildung implizit ist oder sein sollte.
Die einzelnen Texte sind in einen Gesamtzusammenhang eingebettet und jeweils mit weiterführender Literatur ergänzt. So bietet das Buch eine breite Grundlage sowohl für die Orientierung im Schulunterricht als auch für Laien." (vgl. www.Park-books.com)
"Wer Verträge mit Architekten, Ingenieuren, Gebäudetechnikern und Geologen abschliesst, tut das oft unter Einbezug der Leistungs- und Honorarordnungen (LHO) des SIA - namentlich der SIA-Ordnung 102 (Architekten), der SIA-Ordnung 103 (Bauingenieure), der SIA-Ordnung 105 (Landschaftsarchitekten), der SIA-Ordnung 106 (Geologen) und der SIA-Ordnung 108 (Gebäudetechnik etc.). Der Art. 1 zu den «Allgemeinen Vertragsbedingungen» ist dabei in allen LHO wörtlich gleich formuliert.Diese «Allgemeinen Vertragsbedingungen» werden im Praktiker-Kommentar erläutert. Enthalten sind zudem Anwendungsanleitungen zu den SIA-Vertragsformularen (SIA 1001/1 Planer-/Bauleitungsvertrag; SIA 1001/2 Gesellschaftsvertrag für Planergemeinschaft; SIA 1001/3 Subvertrag für Planer- und/oder Bauleitungsleistungen; SIA 1001/11 Zusatzvereinbarung BIM). Auch die Geschichte der LHO wird angesprochen.Das Buch ist in Zusammenarbeit mit dem SIA und der USIC entstanden. Ein Teil der Autoren wirkte bei der letzten Überarbeitung des Art. 1 SIA LHO (2014) und der SIA-Vertragsformulare mit." (zit. www.schulthess.com)
"Wer in der Schweiz plant und baut, kommt um das Normenwerk des SIA nicht herum. Für Verträge mit Planern und Planerinnen stellt der SIA seit Jahrzehnten verschiedene Ordnungen für Leistungen und Honorare der Architekten und Ingenieure («SIA-LHO») zur Verfügung. Diese Ordnungen enthalten in ihrem jeweiligen Art. 1 «Allgemeine Vertragsbedingungen», die in den SIA-LHO 102, 103, 105, 106 und 108 identisch formuliert und damit für eine breite Palette von Verträgen mit Planerinnen und Planern konzipiert sind. Häufig werden diese Bedingungen in Planerverträge übernommen, und dies häufig so, dass die Vertragsparteien sie nicht lesen und damit im Unklaren darüber sind, worauf sie sich da einlassen.
Dieses Buch will Klarheit schaffen, indem es die «Allgemeinen Vertragsbedingungen» der SIA-LHO eingehend, unabhängig und kritisch erläutert." (zit. www.schulthess.com)