2.1 Gebäude
Gebäude sind ortsfeste Bauten, die zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen eine
feste Überdachung und in der Regel weitere Abschlüsse aufweisen.
Die Gebäude weisen eine festgelegte Mindestgrösse auf, die mit Höhenmassen, Längenmassen und Gebäudeflächenmassen umschrieben werden kann.
2.2 Kleinbauten
Kleinbauten sind freistehende Gebäude, die in ihren Dimensionen die zulässigen Masse
nicht überschreiten und die nur Nebennutzflächen enthalten.
Kleinbauten sind beispielsweise Garagen, Geräteschuppen, Garten- und Gewächshäuser, Pavillons; sie dürfen die zulässigen Masse beispielsweise bezüglich Fassadenhöhe und Gebäudelänge nicht überschreiten. Nebennutzflächen (NNF) sind in der Norm SIA 416 definiert (vgl. Anhang).
2.3 Anbauten
Anbauten sind mit einem anderen Gebäude zusammengebaut, überschreiten in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht
und enthalten nur Nebennutzflächen.
2.4
Unterirdische Bauten
Unterirdische Bauten sind Gebäude, die mit Ausnahme der Erschliessung sowie der Geländer und Brüstungen, vollständig
unter dem massgebenden, respektive unter dem tiefer gelegten Terrain liegen.
2.5 Unterniveaubauten
Unterniveaubauten sind Gebäude, die höchstens bis zum zulässigen Mass über das massgebende, respektive über das tiefer
gelegte Terrain hinausragen.